Gesetze / Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
SBG§ 15 Schutz der Vertrauensperson
Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SBG%202016/15#abs-1 (1) Die Vertrauensperson darf in der Ausübung ihrer Befugnisse nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SBG%202016/15#abs-2 (2) Für die Ahndung von Dienstvergehen der Vertrauensperson oder der nach § 14 als Vertrauensperson eingetretenen stellvertretenden Vertrauensperson ist die oder der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte zuständig. Ist die Vertrauensperson für den Bereich der oder des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten gewählt worden, geht die Zuständigkeit auf deren nächste Disziplinarvorgesetzte oder dessen nächsten Disziplinarvorgesetzten über.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 15 SBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 13.07.2023 – 1 WRB 2/22Vertrauensperson; Teilnahme an einer schriftlichen ErfolgskontrolleZitiert von 2
- BVerwG, 08.09.2020 – 2 WD 18/19Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat an Angestellte der BundeswehrZitiert von 34
- BVerwG, 26.06.2025 – 1 WB 64.24Dienstpostenwechsel einer Vertrauensperson; Zuweisung eines dienstpostenähnlichen KonstruktsZitiert von 1
- BAG, 24.06.2020 – 6 AZR 10/19Bundesagentur für Arbeit - Stufenzuordnung - § 8 SVGZitiert von 7
- BVerwG, 25.06.2025 – 2 WDB 1.25Verkauf von Wildbret keine erlaubnispflichtige NebentätigkeitZitiert von 2
- BVerwG, 23.11.2022 – 1 WB 21/21Die Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten bedarf einer gesetzlichen GrundlageZitiert von 14
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 18.12.2019 – 1 WRB 5/18Kostenübernahmeanspruch einer Vertrauensperson bei Rechtsstreit um ihren disziplinaren SchutzstatusZitiert von 3
- BVerwG, 28.06.2018 – 1 WRB 1/18Gerichtlicher Streitgegenstand; Änderung oder Erweiterung des VerfahrensgegenstandesZitiert von 8
- BVerwG, 21.06.2017 – 1 WDS-VR 5/16Abberufung eines Mitglieds des Gesamtvertrauenspersonenausschusses; Ruhen der Mitgliedschaft
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